Ihre Obergrenze folgt schriftlichen Annahmen, nicht dem Verkäuferpreis.
01Zwei Fragen, zwei Antworten
Der Marktwert fragt nach möglichen Käuferpreisen. Ihre Obergrenze fragt nach den Bedingungen Ihrer Anforderungen. Die Zahlen können abweichen, ohne zwingend falsch zu sein.
Überdecken Sie den Abstand nicht mit einem künstlichen Mittelwert. Eine Immobilie kann marktgerecht und für Ihr Ziel ungeeignet sein. Sie müssen sie nicht kaufen.
02Vom Ertrag zum Kapital zurückrechnen
Im vereinfachten Beispiel vor Steuern und Finanzierung ergeben 10.000 € Jahresnetto und 4 % Zielrendite maximal 250.000 € Gesamtkosten. Enthalten sind Nebenkosten und Arbeiten, nicht nur der Angebotspreis.
Dies ist keine Immobilienbewertung. Miete, Ausgaben, Baubudget und Zielrendite sind Ihre Annahmen: dokumentieren Sie sie und prüfen Sie sie mit den Fachleuten.
03Annahmen nicht mit der Tabelle verhandeln
Weniger Leerstand, höhere Miete und ein vergessenes Angebot können fast jedes Projekt schönrechnen. Neue Informationen sollen Annahmen ändern, nicht der Wunsch nach besseren Ergebnissen.
Notieren Sie Datum und Grund jeder Änderung. So unterscheiden Sie echte Verbesserung von gelockerten Anforderungen.
04Ein guter Verhandlungsausgang
Ein Angebot unter dem Wunschpreis ist kein Urteil über den Verkäufer. Es nennt Ihre Kaufbedingungen. Bei Ablehnung bewahren Sie die Rechnung auf und suchen weiter.
Vielleicht entging Ihnen ein Objekt. Ihre Methode bleibt für das nächste.
Unterlagen sammeln, bevor Sie Schlüsse ziehen. Diese Lerninhalte ersetzen keine individuelle fachliche Prüfung.
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